Übernachtungssteuer ab dem 01.01.2014 in Berlin

Sehr geehrte Gäste,
der Gesetzgeber hat für Berlin ab dem 01.01.2014 ine Übernachtungssteuer in Höhe von 5% auf den Nettologispreis eingeführt. Von dieser Steuer ausgenomen sind Geschäftsreisende, welche jedoch zwingend eine Arbeitgeberbescheinigung, ausgefüllt vom Arbeitgeber, vorlegen müssen (lt. Gesetz). Wir möchten Ihnen jedoch mitteilen, daß WIR diese Steuer für SIE übernehmen, und somit nicht auf den gebuchten Zimmerpreis draufschlagen werden.
Als Information für Geschäftsreisende: Das Formular für die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie im Internet als fertigen Download.